Kurz gebloggt… heute über anstehende und abgeschlossene Bauarbeiten, wünschenswerte Verbesserungen, ausgezeichnete Feuerwehrleute, erfolgreiche Fussballer und wiederkehrende Dreharbeiten. Doch begonnen wird mit einem Aufreger, denn …
Kurz informiert
- … verschiedene Anlieger der östlichen Straßenseite der Stückener Dorfstraße haben Post von der Gemeindeverwaltung Michendorf erhalten. Darin werden sie aufgefordert, “… bis zum 27. August den Rinnsteig [vor ihrem Grundstück] zu reinigen. Dies gehöre zu den Pflichten von Hauseigentümern laut Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung. Bei Nichtbefolgen droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Formal gibt es hierzu keine Einwände. Die Reinigung des Rinnsteins kann zu den Aufgaben von Grundstückseigentümern gehören. Dennoch werfen die Mahnschreiben einige Fragen auf:
- Laut Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde gehört die Stückener Dorfstraße zur Reinigungsklasse II. Im §5 der Satzung wird für die Reinigungsklasse II ausgeführt, dass “die Reinigung auf Fahrbahnen … den Anliegern übertragen [werden]. Die Gemeinde führt zusätzlich zweimal pro Jahr eine grundhafte Zwischenreinigung der Fahrbahnen durch.” Das wirft die Frage auf, ob man überhaupt von einer “grundhaften Zwischenreinigung” sprechen kann, wenn eine für Kopfsteinpflaster völlig untaugliche Kehrmaschine zweimal im Jahr am Bordstein entlangschleift und den Sand zwischen den Pflastersteinen verteilt. Für Kopfsteinpflasterstraßen bieten Firmen spezielle Maschinen für unebene Straßenverhältnisse an, die auch in der Lage sind, Unkraut aus dem Rinnstein zu entfernen. Würde dies zweimal im Jahr erfolgen, wären Abmahnungen nicht notwendig.
- Alle Anlieger zahlen eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 94 Cent je laufenden Frontmeter (in der Regel zwischen 30 und 50 Euro jährlich), die nicht nur den Winterdienst umfasst, sondern auch die oben genannte grundhafte Zwischenreinigung. Auch die Anlieger der gepflasterten Stückener Dorfstraße haben ein Recht darauf, dass vor ihrer Tür ordentlich gekehrt wird.
- Die Anlieger, die hier abgemahnt werden, sind übrigens auch die, die von April bis Oktober alle 2-3 Wochen den Rasen auf den Gemeindeflächen vor ihren Grundstücken mähen, und die, ohne dass sie sich als “Baumpaten” bei der Gemeinde melden, die Wassersäcke an den Straßenbäumen befüllen.
- Und abschließend noch ein Servicehinweis an die Gemeinde. Das Flurstück 13, Flur 4, der Gemarkung Stücken auf dem das Gemeindehaus an der Stückener Dorfstraße steht, endet übrigens an der Kirchenmauer (im Brandenburg-Viewer gut erkennbar). Die Gemeinde als Eigentümer des Grundstücks sollte also schleunigst die Bauhof-Mitarbeiter losschicken, die den Rinnstein vor dem gesamten Grundstück säubern. Der ist nämlich nur zur Hälfe gereinigt und die Frist zur Reinigung ist heute abgelaufen.