Kurz gebloggt … am 19. September 2023

Kurz gebloggt - Stücken bloggtKurz gebloggt… legt seinen Schwerpunkt heute auf die Kinder des Ortes, ohne dabei die wichtigen Themen aus Ortsbeirat, Amtsblatt und Co. zu vergessen und auch die zu ehren, denen Ehre gebührt …

Kurz informiert

  • Fangen wir heute mal mit einer positiven Nachricht an. Im Lebensmittelhandel stehen bereits die Paletten mit dem Weihnachtsgebäck, hurra … und die Gemeinde Michendorf beglückt nun auch Fresdorf und Stücken mit einer weihnachtlichen Straßenbeleuchtung. 15 Weihnachtssterne werden an den Laternenmasten der Ortslage verteilt und sollen im kommenden Advent für weihnachtliche Stimmung sorgen.
  • Am Sonneneck

    Noch immer scheitern die Bebauungspläne am rot markierten Grundstück. © GeoBasis-DE/LGB (2023), dl-de/by-2-0

  • Ganz und gar nicht in Stimmung wird der Investor der möglichen Siedlung “Am Sonneneck” sein. Die Gemeindevertretung hat der Einleitung eines Enteignungsverfahrens für die fehlende Straßenfläche zur vollständigen Erschließung der Siedlung eine deutliche Absage erteilt. (Stücken bloggt hatte berichtet). Jetzt hat die Bürgermeisterin bzw. die Gemeindeverwaltung formal Einspruch gegen diesen Beschluss eingelegt und ich verstehe jetzt auch nicht mehr so richtig, warum man Einspruch gegen ein Votum einlegt, dass man selbst per Beschlussvorlage eingefordert hat. Vielleicht soll ja solange abgestimmt werden, bis das Ergebnis passt. Alternativ hat der Investor auch weiterhin die Möglichkeit, den Eigentümerinnen des fraglichen Grundstückes ein Kaufangebot zu machen, bei dem sie dann nicht mehr Nein sagen würden.
  • Bald wird auch wieder für den 4. Bürgerhaushalt der Gemeinde Michendorf abgestimmt. Dazu wurden dem Ortsbeirat in seiner letzten Sitzung insgesamt fünf Vorschläge vorgelegt, die irgendwie Stücken betreffen könnten. So haben sich Bürger der Gemeinde die Organisation bzw. Stellflächen für Trödel/Flohmärkte in den Ortsteilen gewünscht, zentrale Fahrrad-Luftpumpenstationen sollen eingerichtet werden und eine Fahrrad-Rikscha, mit dem auch mobilitätseingeschränkte Personen befördert werden könnten, soll angeschafft werden. Eine Beschallungsanlage zum Ausleihen soll in der Gemeinde ebenfalls zukünftig verfügbar sein. Ich fasse mich kurz. Die genannten Vorschläge wurden samt und sonders vom Ortsbeirat Stücken abgelehnt. Einzig die Anschaffung von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) wird befürwortet. Das Votum des Stückener Ortsbeirates hat allerdings wenig Gewicht. Sollten andere Ortsbeiräte die genannten Vorschläge toll finden, werden sie auch zur Abstimmung gebracht.
  • Laut offiziellen Zahlen von DNS:NET sind noch immer 23 Stückener Kunden nicht final angeschlossen. Das ist verwunderlich. Warum hat man im März/April diesen Jahres nicht alle Haushalte mit Glasfaserwunsch berücksichtigt? Vielleicht kann sich einer der betroffenen Stückener mal hier im Kommentar melden, warum es jetzt immer noch Verzögerungen gibt.
  • Dem Amtsblatt konnte man ebenfalls entnehmen, dass sich der Bau des neuen Feuerwehrhauses weiter verzögern wird. Die neuerliche Planung eines kleineren Gebäudes hatte primär das Ziel, die Baukosten im Planungsrahmen von etwa 1,4 Mio. Euro zu halten. Trotzdem wurden alle Belange der Feuerwehr bedacht und natürlich auch die gezielt geförderten Stellplätze berücksichtigt. Leider zeigte das Innenministerium wenig Wohlwollen mit der sparsamen Planung und den neuerlichen Bauänderungen. Die Förderung wurde zurückgezogen. Nun muss die Gemeinde zunächst darauf hoffen, dass im Herbst ein neuer Fördertopf, wie angekündigt, aufgelegt wird und ein erneuter Förderantrag möglichst zeitnah “durchgewunken” wird. Lippenbekenntnisse seitens des Ministeriums sollten mit Vorsicht betrachtet werden. In letzter Zeit ändern sich die finanziellen Bedürfnisse bei Bund, Land und Gemeinden schneller als die Feuerwehr einen Einsatzort erreichen kann.
  • Kurz gebloggt

    Der rot markierte Straßenabschnitt soll saniert werden.

  • Ein wenig überraschend wurde im Ortsbeirat verkündet, dass die Detailplanungen für die Erneuerung und den Ausbau der L73 Ortsdurchfahrt Stücken (Zauchwitzer Straße) laufen. Vier Jahre ist es schon wieder her, dass ich über den späten Planungsbeginn 2023 hier bei Stücken bloggt gemeckert habe, und jetzt ist es doch “schon” so weit. Derzeit ist jedoch noch nicht allzu viel bekannt. Die Straße soll in dem Bereich ab Bushaltestelle Richtung Zauchwitz einseitig einen Fußweg erhalten und die Bushaltestelle “Stücken Süd” wird wohl ersatzlos entfernt. Sobald die Planungen einen nennenswerten Stand erreicht haben, werde ich hier bei Stücken bloggt ausführlicher berichten.
  • Weitere Neubauplanungen gibt es auch für einen Radweg in der Stückener Dorfstraße. Ohne dass der Ortsbeirat überhaupt informiert wurde, trafen sich Funktionsträger der Gemeindeverwaltung und der oberen und unteren Denkmalschutzbehörde zu einem Ortstermin, um verschiedene Varianten zu diskutieren. Nachdem nachweislich mehrere Jahre nichts dagegen sprach, den sogenannten Sommerweg direkt neben der Feldsteinstraße zu ertüchtigen und zu einer glatten Fahrbahn zu machen, intervenieren nun die “Ämter für Bauverhinderung” (Denkmalschutzämter). Diese Variante wäre nicht möglich, da dadurch das “Denkmal Stückener Dorfstraße” gefährdet sei. Weitere Ideen mit etwas Abstand zur Straße werden ebenfalls aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Stattdessen soll direkt neben dem Fußweg, der am Landhaus “Zu Stücken” beginnt und in Höhe der Stückener Dorfstraße 34 endet, ein Fahrradweg geschaffen werden. Wir dürfen schon jetzt gespannt sein, welche Ideen ersonnen werden, um folgende Probleme zu lösen: Neben dem Fußweg ist in weniger als 50 cm Tiefe die nagelneue Glasfaserleitung von DNS:NET verscharrt worden. Werden gepflasterte Hofeinfahrten dann mit Asphalt im Bereich des Fahrradweges “ertüchtigt”? Was passiert mit den aktuellen Regenmulden, die dann überbaut werden müssten? Und wie hält man die Rennradfahrer abschließend davon ab, weiter mit mehr als 30 km/h über die neue Fahrrad-Asphaltpiste zu rasen? Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Gemeinde nicht ausschließt, im Zuge der Bauarbeiten gleich noch den Fußweg zu sanieren.
  • Doch weg von den Aufregerthemen hin zu den Jüngsten des Ortes. Los geht es mit den alljährlichen Einschulungen. Am 26. August 2023 wurden sieben Kinder aus Stücken zusammen in die 1c der Grundschule Kiefernwald in Wildenbruch eingeschult. In die Klasse gehen 17 Kinder und sie hat einen Wal als Maskottchen. Die Grundschule Wildenbruch ist inzwischen dreizügig. Jeweils 19 Kinder wurden in die 1a und 1b eingeschult. Erstaunlich, wie viel Platz für Klassenräume in der einst zweizügigen Schule geschaffen werden konnten. Insgesamt wurden 169 Schüler in den drei Grundschulen der Gemeinde Michendorf eingeschult. Stücken bloggt wünscht maximale Lernerfolge.
  • Kurz gebloggt

    Kluge Fragen und spannende Antworten bei der Fragerunde mit Revierpolizist Hans-Thomas Christ

    Am 1. September lud der Hofladen Block in Stücken den jüngsten Nachwuchs der Freiwilligen Feuerwehr Stücken zu einem spannenden Nachmittag ein. Im fröhlich geschmückten Garten des Hofladens beantwortete zunächst Revierpolizist Hans-Thomas Christ zahlreiche Fragen der wissbegierigen Kinder. Welche Aufgaben hat die Polizei bei einem Feuer, wie schwer ist eigentlich die Schutzweste und was muss ein Polizist noch so alles mit sich herumschleppen. Anschließend gab es neben Kuchen und Kaffee für die Erwachsenen, auch Nudeln mit Feuersoße und Löschwasser in den Farben Rot, Orange und Gelb für den Feuerwehrnachwuchs bis 11 Jahre. Jedem der elf Kinder wurde eine Geschenktüte überreicht, die allerlei bereitgestelltes Material der Landesjugendfeuerwehr, einen persönlichen Motivationsspruch und Mitbringsel vom Hofladen enthielt. Auch die Betreuerinnen der Jugendfeuerwehr Stücken, Silvana und Kimberly, wurden bedacht. Ein rundum gelungener Nachmittag, mit dem Gerhild und Michael Block die Jüngsten der Stückener Feuerwehr für weitere Aktivitäten motivierte und ihnen ihre persönliche Anerkennung schenkten.
  • Kurz gebloggt

    Ein erstes Beweisfoto: Das wird ein Steg, der zum Nest führt. Lassen wir uns überraschen …

    Für Anfang Oktober steht der Termin zur Erweiterung und Auffrischung des Spielplatzes in der Siedlung am Weinberg an. Binnen zwei Wochen soll dann ein neues Klettergerüst, in Anlehnung an einen Storchenhorst, errichtet werden. Hinzu kommt ein kleines Spielhaus, zusätzliche Bänke werden aufgestellt und der Sand im Sandkasten soll ausgetauscht werden. Derzeit liegen zahlreiche Holzstiele des Klettergerüstes zum Anmalen … pardon, zum kreativ Gestalten, in der Kita Storchennest. Im Mai 2023 wurde der Gemeinde Michendorf durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung eine Zuwendung von 16.762,50 € für die Erweiterung des Spielplatzes in Stücken bewilligt. Die Fördermittel decken 75 % der Gesamtausgaben von 22.350,00 €.
  • Und dann stehen noch weitere Fördergelder für die Kita Storchennest bereit. Im Rahmen der Lokalen Agenda Kurz gebloggtPotsdam-Mittelmark erzielte die Projektidee “Kinder-Garten” der Stückener Kita den 1. Platz und damit 3.000 Euro. Damit wird der vorhandene Kinder-Garten prämiert, mit dem die Kinder, ähnlich früherer Schulgärten, bereits im Kleinkindalter Verantwortung für selbst angebaute Pflanzen übernehmen und in Teamarbeit unmittelbare und nachhaltige Naturerfahrungen erleben. Jetzt könnte auch noch ein Ausflug in die Biosphäre Potsdam oder ähnliches realisiert werden. Ein tolles Engagement des Stückener Kita-Teams und der Unterstützer-Eltern.
  • Der Landkreis hat einen neuen Familien-Wegweiser herausgegeben. Auf 113 Seiten sind vorrangig die Adressen zahlreicher Dienstleistungen und Angebote aufgelistet, die die Themen Gesundheit und Familie, Pflege, Migration, Bildung, Freizeit und Ehrenamt umfassen. Der Ratgeber richtet sich nicht ausschließlich an Familien, sondern an alle Bevölkerungsgruppen und kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Kurz gratuliert

  • Zur Info: Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr
    – Feuerwehrmann-Anwärter / Feuerwehrfrau-Anwärterin
    – Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau
    – Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau
    – Hauptfeuerwehrmann / Hauptfeuerwehrfrau
    – Löschmeister/in
    – Oberlöschmeister/in
    – Hauptlöschmeister/in
    – Erster Hauptlöschmeister/in
    – Brandmeister/in
    – Oberbrandmeister/in
    – Hauptbrandmeister/in
    – Erster Hauptbrandmeister/in
    – Gemeinde-/ Stadt-/ Amtsbrandmeister/in
    – Stellv. Kreisbrandmeister/in
    – Kreisbrandmeister/in
    – Landesbrandmeister/in (in Vorbereitung)
    Dienstgradabzeichen und Voraussetzungen für den Dienstgrad sind in der Wikipedia zu finden

    Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Michendorf wurden wieder einmal zahlreiche Beförderungen und Ehrungen für langjährige treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr ausgesprochen. Zudem wurden Einsatz-Medaillen des Landes Brandenburg für den Waldbrandeinsatz im vergangenen Jahr verliehen. Auch Mitglieder der Stückener Ortswehr wurden bedacht. Im Einzelnen:

    • Beförderungen:
      • Frank Adam, Oberbrandmeister
      • Julia Bohnet, Brandmeisterin
      • Kimberly Grasenick, Löschmeisterin
      • Silvana Grasenick, Hauptlöschmeisterin
      • Oliver Hagen, Löschmeister
      • Sören Kieburg, Hauptbrandmeister
    • Einsatz-Medaille des Landes Brandenburg für den Waldbrandeinsatz 2022:
      • Eric Fechner
      • Silvana Grasenick
      • Sören Kieburg
      • Tom Kieburg
      • Daniel Mater
    • Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr:
      • Kimberly Grasenick, 10 Jahre
      • Julia Bohnet, 20 Jahre
      • Rico Haberland, 30 Jahre

Kurz erinnert

  • Wer noch immer einen Führerschein in Papierform hat, muss diesen bis 2033 in das neue EU-Scheckkartenformat umtauschen. Ja, ich kann ebenfalls rechnen, es sind noch 10 lange Jahre bis dahin. Allerdings hat der Gesetzgeber Fristen festgelegt und die werden ganz sicher viele unserer Leser zeitnah treffen. Für alle, deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, gilt das Geburtsjahr und damit folgende Umtauschtermine:
    • Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch hätte bis 19. Juli 2022 erfolgen sollen
    • Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch hätte bis 19. Januar 2023 erfolgen sollen
    • Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
    • Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

    Für alle, deren Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, ist eher keine Eile geboten. Hier gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins und damit folgende Umtauschtermine:

    • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
    • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
    • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
    • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
    • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
    • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
    • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
    • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

    Wie nicht anders zu erwarten, kostet der Umtausch Geld. 25 Euro werden für die Plastikkarte fällig. Ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass sind ebenfalls notwendig. Weitere Details kann man in diesem Beitrag des RND nachlesen.

Kurz ausgewertet

  • Was war das für ein seltsamer Sommer. Während einige viel Glück mit dem Wetter im Urlaub hatten und die Sonne genießen konnten, mussten andere tagelange Regenfälle über sich ergehen lassen. Das machte sich auch in der Statistik der Stückener Wetterstation bemerkbar. Im Vergleich zum letzten Jahr fiel im meteorologischen Sommer vom 1. Juni bis zum 31. August mit 276 mm Regen fast doppelt so viel Wasser vom Himmel wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres (2022 = 145 mm). An 40 Tagen fiel messbarer Niederschlag (2022 nur an 19 Tagen). Der 22. Juni 2023 bleibt als Starkregenereignis in Erinnerung. Binnen 24 Stunden fielen 71 Liter Regen. Damit ist in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 mit 529 Litern bereits deutlich mehr Regen gefallen, als im gesamten letzten Jahr (2022 = 454 mm). Mehr Niederschlag sorgt für insgesamt kühleres Wetter. Die Durchschnittstemperatur in den drei Sommermonaten lag bei 19,4 Grad und damit ein Grad unter der Durchschnittstemperatur des letztjährigen Sommers.

Kurz terminiert

  • Wenn das Wetter mitspielt, wird am 1. Oktober, ab 14 Uhr, wieder das Erntefest in Stücken stattfinden. In Kürze wird hier auf Stücken bloggt verkündet, auf welche Programmpunkte sich Groß und Klein beim tradionellen Familienfest im Gutspark Stücken freuen dürfen.
  • Wer möchte, kann bereits am Vormittag des 1. Oktobers um 10 Uhr einen Erntedankgottesdienst mit Goldener Konfirmation und Bläserchor in der Dorfkirche Stücken besuchen. Im Vorfeld des Erntedankgottesdienstes, können am Samstag, den 30. September die Erntegaben in der Kirche abgestellt werden. Diese werden dann der Beelitzer Tafel gespendet.
  • Die nächste öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf findet am 25. September 2023, um 19:00 Uhr, im Großen Saal des Gemeindezentrums “Zum Apfelbaum” in Michendorf statt.
  • Die nächste öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Stücken findet am 5. 19. Oktober 2023, um 19:30 Uhr, im Gemeindezentrum Stücken statt.
  • Am 28. September 2023, zwischen 15 und 19 Uhr, kann wieder im Gemeindezentrum “Zum Apfelbaum” in Michendorf Blut gespendet werden.
Kurz gebloggt Stücken Mitnahmebank

Mobile Bürgersprechstunde in Stücken, Symbolbild

Kurz ignoriert

  • Am heutigen 19. September lud Frau Nowka, Bürgermeisterin der Gemeinde Michendorf, zur mobilen Bürgersprechstunde auf je eine der zahlreichen Mitnahmebänke in allen Ortsteilen der Gemeinde. In allen Ortsteilen? Ne ne, Stücken war entweder zu weit weg oder passte einfach nicht mehr in den Zeitplan, jedenfalls sah der Bürgerkontakt zur Stückener Bevölkerung so wie auf dem nebenstehenden Bild aus.
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13 Kommentare

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  1. Noch als Info:
    Im Vorfeld des Erntedankgottesdienstes am Sonntag 1. Oktober in der Stückener Kirche,
    können am Samstag 30. September die Erntegaben in der Kirche abgestellt werden.
    Diese werden dann der Beelitzer Tafel gespendet.
    Vielen Dank .

    1. Ist ergänzt, danke für den Hinweis.

    • Thomas Mehnert auf 20.09.2023 bei 15:05
    • Antworten

    Zum Beitrag Siedlung „Am Sonneneck“

    Die Ablehnung der Enteignung durch die Gemeindevertreter ist rechtswidrig und verletzt den Investor in den eigenen Rechten. Die Ablehnung läuft überdies den objektiven Interessen der Gemeinde zuwider und widerspricht letztendlich den Interessen der Eigentümer des betroffenen Flurstückes.

    Denn es bleibt zu berücksichtigen, dass die Gemeinde im Rahmen der dortigen Planungshoheit den B-Plan als materielles Gesetz erlassen hat. In der Folge ist die Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Erschließungsträger allen Eigentümern innerhalb des B-Plan-Gebietes zur Erschließung rechtlich verpflichtet.
    Im B-Plan-Gebiet besteht dieser Anspruch einerseits für den von der Gemeinde so bezeichneten Investor und andererseits für die sonstigen dort verbliebenen Eigentümer des Flurstückes 87.
    Die Gemeinde nun hat den Investor als Rechtsnachfolger durch den Erschließungsvertrag verpflichtet, diese Erschließung für die Gemeinde zu erbringen, wozu der Investor der Gemeinde sogar eine Vertragserfüllungssicherheit leisten musste.
    Insofern wurde der Investor aber nicht “öffentlich-rechtlicher” Erschließungsträger und darf die für die Erschließung notwendigen Flächen für den Fall des Scheiterns des freihändigen Erwerbs nicht mittels Enteignung in Anspruch nehmen. Das bleibt die Pflicht der Gemeinde, die in Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht aus dem eigenen B-Plan und zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflicht aus den Erschließungsvertrag die Erschließungsfläche zur Verfügung stellen muss.
    Dies betrifft hier die lediglich 408 m² im Eigentum Dritter befindliche Fläche.
    Wenn nun die Eigentümer nicht bereit sind, die zur Erschließung notwendige Fläche der 408 qm zu angemessenen Konditionen an die Gemeinde zu verkaufen oder sonst wie (etwa im Wege der dinglichen Belastung durch eine Grunddienstbarkeit) zur Verfügung zu stellen, schädigt diese damit objektiv nicht nur deren eigene Rechtsposition, weil in der Folge deren Grundstück nicht erschlossen werden kann. Sie schädigen auch die sonstigen Eigentümer (den Investor) im B-Plan-Gebiet und die zur Erschließung verpflichtete Gemeinde.

    Soweit die Gemeindevertreter argumentieren, dass der Investor erwerben müsste und einfach an die Betroffenen mehr zahlen müsste, um diese zum Verkauf zu bewegen, ist dies sachlich und rechtlich unzutreffend.
    Die Gemeinde muss die Fläche erwerben, damit der Investor seine Bauverpflichtung auf dem Eigentum der Gemeinde gemäß dem Erschließungsvertrag erfüllen kann.
    Der Gemeinde kann haushaltsrechtlich und mit Blick auf das Abgaberecht zur Umlegung der Erschließungskosten auf die Fremdanlieger nur empfohlen werden, für die Erschließungsfläche der 408 qm einen marktüblichen Preis zu bieten. Sonst könnten später die hier betroffenen Fremdanlieger gegen den Erschließungsbeitrag einwenden, dass die Kosten überzogen und nicht umlagefähig wären, weil die Gemeinde nicht verpflichtet war, mehr als einen ortsüblichen und angemessenen Betrag für die Inanspruchnahme der Erschließungsfläche zu zahlen.
    Als angemessen wurde gutachterlich ein Betrag zwischen 1.000 und 1.250 € ermittelt. Wenn nun die Gemeinde bereit ist, dennoch den betroffenen Eigentümern einen höheren Betrag für die 408 qm zu zahlen, stellt sich der Investor dem nicht entgegen. Dies bleibt Sache der Gemeinde.

    Rechtlich bleibt beachtlich, dass die Gemeinde aus dem Erschließungsvertrag die Bedingungen schaffen muss, dass der Investor seiner Verpflichtung auf Erschließung auch nachkommen kann, wobei wiederum die Gemeinde zur öffentlich-rechtlichen Erschließung verpflichtet bleibt.
    Wenn die Gemeinde nun selbst die Bedingungen vereitelt, damit erschlossen werden kann, verhält sie sich – wie eingangs betont – rechtswidrig.
    Würde der Zustand auf Dauer anhalten, wäre der B-Plan entgegen der gemeindlichen Festsetzung quasi nicht durchführbar, würde obsolet.
    Infolge der rechtswidrigen Blockade der Gemeinde machte sich die Gemeinde gegenüber den Eigentümern schadensersatzpflichtig.
    Solange die Eigentümer des Flurstückes 87 durch die eigene Blockade bezüglich der Erschließungsfläche diese vereiteln, könnten diese infolge des “venire contra factum proprium” (widersprüchliches Verhalten) nach Treu und Glauben § 242 BGB die Gemeinde sicherlich nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
    Der Investor hingegen, der durch das gemeindliche Unterlassen sein Bauland verliert, gegenwärtig zumindest weiteren Verzug hinnehmen muss, kann zumindest den Schaden aus Verzug, falls nötig neben der Rückabwicklung des Erschließungsvertrages den Schadensersatz in Höhe des Gewinnausfalls gemäß § 252 BGB durchsetzen.

    Im Fazit muss gemäß § 55 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Hauptverwaltung den Beschluss der Gemeindevertretung beanstanden, weil er willkürlich am Sachverhalt vorbei und rechtswidrig ist.
    Diese Beanstandung muss 2 Wochen nach Vorlage der Niederschrift gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ausgesprochen werden.
    Die Beanstandung hat eine aufschiebende Wirkung.
    Die Gemeindevertretung hat spätestens in der nächsten ordentlichen Sitzung erneut zu entscheiden. Abstimmungen erfolgen dann namentlich.

    1. Ich bitte um Beachtung, dass Stücken bloggt die hier gemachten Angaben des Investors weder inhaltlich noch rechtlich prüfen kann und dies lediglich als ausführlicher Kommentar zum “Kurz gebloggt” angesehen werden sollte.

      • Anne Furness auf 22.09.2023 bei 12:43
      • Antworten

      Ich möchte hier nur einen Fehler in dem obigen Kommentar korrigieren. Dort heißt es, die Gemeinde hätte mit dem B-Plan ein materielles Gesetz geschaffen. Dem ist nicht so. Der B-Plan ist kein Gesetz (überhaupt kann die Gemeinde gar keine Gesetze erlassen), sondern eine Satzung, die auch wieder geändert werden kann. Beispielsweise könnte die Straßenführung angepasst werden, so dass die Inanspruchnahme des strittigen Grundstücks nicht erforderlich wäre. Ob und in welcher Höhe dann ggf. Entschädigungsansprüche aufgrund der Nutzungsänderung von Teilen anderer Flurstücke entstünden, wäre zu prüfen.

      1. Danke für die Klarstellung, das stimmt. Bei diesem B-Plan kommt aber eine weitere Problematik zum Tragen. Würde die Erschließungsstraße im Verlauf geändert werden, wäre es de facto ein neuer B-Plan, der erneut in allen Instanzen geprüft und bewertet werden müsste. Vor Jahren wurde bereits seitens der unteren Naturschutzbehörde angekündigt, dass sie für einen neuen B-Plan keine Zustimmung erteilen würde. Damit wäre das Bauvorhaben endgültig gescheitert. Deshalb wird wohl auch seit Jahren versucht, genau dieses Grundstück zu bekommen.

        1. Diese Ankündigung der Naturschutzbehörde mag es gegeben haben. Ich würde aber davon ausgehen, dass sich dies auf eine zusätzliche Fläche bezog. Man ist sicherlich nicht bereit, weitere Flächen aus dem Schutzgebiet herauszulösen.
          Eine Ablehnung zur Änderung des Straßenverlaufs in einem bereits festgesetzten Bebauungsgebiet, das keinen Schutzgebietsstatus mehr besitzt, kann ich mir nicht vorstellen. Solche Entscheidungen müssen anhand der gesetzlichen Vorgaben begründet werden und dürfen nicht willkürlich erfolgen.

            • Tino auf 22.09.2023 bei 13:18
              Autor

            Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass weder Bauträger noch Gemeinde bisher auf die Idee gekommen sind, die Erschließungsstraße zu ändern. Man wird sicher schon abgewogen haben, ob das machbar wäre. Wenn ich mir allerdings anschaue, wie rigoros die Naturschutzbehörde den Bau des Mehrzwecksheims im umschlossenen Gelände des Sportplatzes abgelehnt hat, traue ich denen einfach alles zu.

    • Mark Furness auf 22.09.2023 bei 09:21
    • Antworten

    In Bezug auf den Radweg an der Dorfstraße verstehe ich nicht, warum wir darüber überhaupt diskutieren müssen. Wenn die Gemeinde den Sommerweg instand halten und dafür sorgen würde, dass er nicht mit Schlaglöchern belastet ist, wäre ein separater Radweg nicht nötig.

    1. Es wäre schön, wenn Du das der Bürgermeisterin persönlich sagen würdest. Am besten bei der nächsten Ortsbeiratssitzung. VG Tino

      1. Hoffentlich liest sie dein Blog 🙂 Aber klar, ich habe kein Problem was zu sagen. Es wäre gut zu wissen ob andere Einwohner und Einwohnerinnen in der Dorfstraße ebenfalls den Radweg für eine Schnapsidee halten.

        1. Ja, das tut sie. Und auch der Radweg wird bereits heftig diskutiert und kritisiert.

  2. Ein vernünftiger Radweg ist sicher für viele ein Anliegen.
    Wenn sich alle die dazu eine Idee haben mal zusammensetzen könnten, käme vielleicht etwas dabei heraus und es ginge dann auch schneller – vielleicht.

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