Kurz gebloggt… hat heute fast nur schwere Kost zu bieten. “Alles wird teurer” ist nicht mehr nur eine Übertreibung, nachfolgende Beiträge zeigen nachdrücklich, was in den kommenden Monaten auf uns alle zukommt. Und dabei werde ich nur auf die Gebühren und Mehrkosten eingehen, die durch Entscheidungen der Gemeinde Michendorf, des Landkreises Potsdam-Mittelmark und des Wasser- und Bodenverbandes festgesetzt wurden. Und was uns durch das Haushaltsloch des Bundes noch blühen wird … nunja, konzentrieren wir uns zunächst auf die weißen Flocken, die uns in diesem Jahr recht früh ereilt haben …
Kurz informiert
- Haben Sie sich auch geärgert, weil beim ersten richtigen Schnee in diesem Jahr, am Morgen des 28. Novembers, weder Straßen noch öffentliche Plätze beräumt wurden? Tja, da haben Sie wohl nicht richtig in den Kalender geschaut. Da war nämlich noch NOVEMBER. Und für November hat die Gemeinde Michendorf leider noch keinen Winterdienst bestellt. Schneeräumsaison ist nämlich nur vom 1. Dezember bis 31. März. Das geht aus den Antworten der Gemeinde auf die zahlreichen Beschwerden im Portal Maerker Michendorf hervor. Bis einschließlich 30. November sind die Straßenanlieger, neben den Gehwegen, auch für das Beräumen der Straße zuständig. Ja, ne, is klar, das Wetter hat sich also nicht an die Verträge gehalten und jetzt darf man auch noch die Straße frei schieben, für deren Beräumung man zukünftig bis zu 61 Prozent mehr bezahlen darf.
- Womit wir gleich beim ersten Aufregerthema wären. Die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Michendorf ziehen kräftig an. Nur noch wenige Dienstleister teilen den Straßenreinigungsmarkt unter sich auf. Höhere Personal-, Material-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten treiben die Preise nach oben. Das kann die Gemeinde nur an die Anlieger weitergeben und unterschiedet dafür drei Reinigungskategorien. Die Zauchwitzer Straße in Stücken gehört zur Kategorie 1. Für viermal Reinigen im Jahr und das Schneeräumen zahlen die Anlieger je laufenden Meter Grundstückslänge zukünftig 1,19 EURO statt 1,03 EURO. Ein Plus von 16 Prozent.
Alle anderen Straßen in Stücken fallen in die Reinigungskategorie 2. Hier ist eine zweimalige Reinigung pro Jahr, sowie der Winterdienst vorgesehen. Dafür dürfen die Anlieger ordentlich blechen. Statt 0,85 EURO werden jetzt 1,37 EURO je Frontmeter fällig. Ein Aufschlag von 61 Prozent!! Und da Sie gerade gut aufgepasst haben. Ja, es werden viel mehr Gebühren für halb soviel Leistung (zwei Reinigungen statt vier) verlangt. In der Stückener Dorfstraße wird es dann richtig dreist. Beim 300 Meter langen, denkmalgeschützten und feldsteingepflasterten Teil der Straße kann der Rinnstein aus technischen Gründen nicht durch die Kehrfahrzeuge gereinigt werden. Dafür reicht die Bürstenhärte nicht aus. Hier werden die Anwohner regelmäßig vom Ordnungsamt schriftlich aufgefordert, den Rinnstein “per Hand” zu reinigen. Natürlich gegen die Androhung eines Bußgeldes. Wenn ich mir dazu auch noch die angekündigten Gebührenerhöhungen ansehe, hab ich nur ein Wort für dieses Gebaren: Das ist einfach nur kackdreist!
Ich hab beinahe noch was vergessen: Es gibt auch noch eine Reinigungskategorie 3. Für die meisten unbefestigten Straßen fallen jetzt keine Gebühren mehr an. Hurra! Leider profitiert in Stücken niemand als direkter Anlieger davon. Nur der Teil der Querstraße zwischen Beelitzer und Seddiner Straße (am Hofladen Block) fällt in Kategorie 3. Warum ist eigentlich niemand auf die Idee gekommen, die Gesamtkosten für alle Straßenkategorien auf ALLE Anlieger der Gemeinde ohne Ausnahme umzulegen? Jeder Einwohner der Gemeinde nutzt ein ums andere Mal Haupt- oder Nebenstraßen, 1., 2. oder 3. Kategorie, ganz egal. Warum zahlt also der eine mehr, der andere weniger und ein dritter gar nichts und einige müssen sogar zahlen und dann noch selbst die Straße reinigen?
Und dann komme ich noch einmal auf das verpasste Schneeräumen zurück. Noch am 6. Dezember forderten Einwohner die Gemeinde über Maerker Michendorf auf, endlich in ihren Straßen oder bspw. auch auf dem Parkplatz der Grundschule Wildenbruch die Eisflächen zu entfernen oder wenigstens zu streuen. Bei so viel Zuverlässigkeit zahlt man doch gern richtig drauf.
- Vielleicht sollten Sie bereits jetzt anfangen, den Schnee zu schmelzen und in Trinkwasser umzuwandeln, denn auch die Wasser- und Abwasserpreise werden im kommenden Jahr steigen. Wie die MAZ Mitte November berichtete, plant der Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittelgraben“, zu dem Michendorf und Nuthetal gehören, die Gebühren zu erhöhen. Demnach ist geplant, ich zitiere: “… beim Trinkwasser den Mengenpreis von derzeit 1,75 Euro je Kubikmeter auf dann 2,47 Euro pro Kubikmeter brutto zu erhöhen. Der Grundpreis, der einmal im Jahr fällig wird, würde dann von 98,44 auf 128,40 Euro steigen. Beim Abwasser wird empfohlen, die Gebühr je Kubikmeter ab 1. Januar 2024 von momentan 3,55 Euro auf 5,37 Euro anzuheben und hier die jährliche Grundgebühr von 120 auf 148 Euro zu erhöhen.” Als Gründe werden auch hier genannt: “… gestiegene Energie-, Material- und Personalkosten.”
- Ganz frisch ist die Entscheidung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, die Müllgebühren im kommenden Jahr zu erhöhen. Die Grundgebühr pro Person im Haushalt steigt von 42,21 auf 47,51 EURO. Je Entleerung einer 120-Liter-Tonne werden 7,10 EURO statt bisher 6,60 EURO fällig. Für eine große 240-Liter-Tonne werden 14,21 EURO statt 13,20 EURO fällig. Sie dürfen raten, auch hier werden steigende Personal- und Benzinkosten für das Betreiben der Müllfahrzeuge und höhere Preise für Investitionen in die Fahrzeuge sowie das Entsorgen des eingesammelten Mülls in Verbrennungsanlagen als Kostentreiber angegeben.
- Fast alle Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer sollten inzwischen ihren neu errechneten Grundsteuermessbetrag erhalten haben. Wer jetzt wissen will, wieviel Grundsteuer das ab 2025 bedeuten könnte, muss jedoch zum Steuermessbetrag noch den sogenannten Hebesatz Grundsteuer B der Gemeinde Michendorf multiplizieren, wenn es sich um ein ganz normales Grundstück handelt (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft unterliegen der Grundsteuer A). Der Hebesatz liegt in Michendorf derzeit bei 400 Prozent. Somit muss man seinen Steuermessbetrag mit 4 multiplizieren. Also bspw. 100 € Steuermessbetrag x 4 = 400 € Grundsteuer im Jahr. Diesen Wert kann man dann mit seinem aktuellen Grundsteuerbetrag vergleichen. Viele sind jetzt überrascht über den satten Aufschlag. Doppelte Grundsteuergebühren sind keine Seltenheit. Auch der Hebesatz könnte von der Gemeinde noch angehoben werden. Bundesweit sind bereits Millionen Einsprüche gegen die Bescheide des Grundsteuermessbetrages eingelegt worden und auch Klagen gegen die Grundsteuerreform sind anhängig. Ob die neuen Gebühren tatsächlich ab 2025 erhoben werden, ist also noch völlig unklar.
- Wie schön, dass die Erhöhung der Kita-Gebühren in Michendorf für bestimmte Einkommensgruppen ab 1. Januar 2024 bis August 2024 vom Tisch ist. Ab August 2024 sollen dann die Kita-Gebühren für drei-bis sechsjährige komplett wegfallen. So hatte es jedenfalls der Brandenburgische Landtag im Sommer diesen Jahres beschlossen. (Quelle: rbb24) Doch natürlich ist das nur die halbe Wahrheit. Hat man sein Kind dann (teils) gebührenfrei durch die Kita gebracht, wird man sich dann vermutlich bei den neuen Hortkosten auf den Hosenboden setzen. Hier sind bereits deutliche Gebührenerhöhungen angekündigt. Je nach Einkommensgruppe könnten dann zwei- bis dreimal so hohe Gebühren anfallen. Hinzu kommen dann noch die Preise für das Schulessen. Man ahnt es bereits. Auch diese werden steigen. Für die Krippen- und Kindergartenkinder werden die Eltern je Portion von 2,55 EURO statt bisher 2,27 EURO bezahlen müssen (ein Plus von 12 Prozent). Für die größeren Kinder in der Grundschule oder weiterführende Schule werden dann 3,02 EURO statt bisher 2,98 EURO fällig. Übrigens schon die zweite Erhöhung in diesem Jahr.