
Der rot markierte Straßenabschnitt soll saniert werden.
Update vom 5. März 2026: Im nachfolgenden Artikel geht es u. a. um die Entscheidung zum Bau des neuen Gehwegabschnittes entlang der L73. Wie man dem
Bericht der Bürgermeisterin zur Gemeindevertretersitzung vom 2. März 2026 entnehmen kann, lagen zum Zeitpunkt der Sitzung die Rückmeldungen von 19 der 30 Anlieger vor, ich zitiere:
„Davon sprachen sich bereits 17 gegen den Ausbau des Gehweges aus, sodass keine Mehrheit für den Ausbau mehr erreicht werden kann. Dem Landesstraßenbetrieb wird daher mitgeteilt, dass der Ausbau ohne die Schaffung eines neuen Gehweges im südlichen Abschnitt erfolgen soll.“ Die Abstimmung unter den Anliegern ist auf einen Beschluss der Gemeindevertretung Michendorf zurückzuführen, in welchem vereinbart wurde, dass
„Ersterschließungsmaßnahmen künftig nur noch dann durchgeführt werden, wenn eine Mehrheit der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger dem Vorhaben zustimmt. Maßnahmen dieser Art sollen ausdrücklich nicht gegen den Willen der Betroffenen umgesetzt werden.“
Artikel vom 22. Februar 2026: Anmerkung: Der nachfolgende Text ist unübersehbar sehr lang. Wenn Sie sich die Zeit nehmen und sowohl den Text als auch die Karten eingehender betrachten, werden Sie vielleicht verstehen, warum es notwendig war, dieses Thema sehr ausführlich zu besprechen. Es handelt sich um ein wichtiges Bauprojekt für Stücken, in das die betroffenen Anwohner und auch der Ortsbeirat vollkommen unzureichend eingebunden waren. Ich hoffe, ich habe es gut genug herausgearbeitet, auch wenn mir an der ein oder anderen Stelle möglicherweise Fachbegriffe und natürlich auch Fachkenntnis fehlen.
Am 12. Februar fand im Landhaus „Zu Stücken“ eine Anliegerversammlung für alle Grundstückseigentümer an der L73 Ortsdurchfahrt / Zauchwitzer Straße statt. In einer durch das Bauamt der Gemeinde Michendorf bestens vorbereiteten Veranstaltung wurden nicht nur die Pläne für die Ortsdurchfahrt vom zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen (LS) vorgestellt, noch viel wichtiger war den Zuhörern die Bekanntgabe der Zuzahlung für jeden einzelnen Anlieger. Dazu gleich mehr.
Zunächst ein grober Überblick über das Projekt. In Stücken sollen 600 Meter der L73-Ortsdurchfahrt ausgebaut werden. Laut LS ist dies der letzte Abschnitt der Landesstraße 73, der noch nicht erneuert wurde, demnach 600 Meter von knapp 60 Kilometern ihres Verlaufes von Michendorf über Luckenwalde bis Baruth/Mark. Neben der Fahrbahnerneuerung und der Anpassung der vorhandenen Gehwege an das neue Fahrbahnniveau soll der Abschnitt zwischen der Bushaltestelle und dem Ortsausgang Richtung Zauchwitz nun endlich einen Gehweg erhalten. Und genau dieser neue Gehwegabschnitt wird als sogenannte Ersterschließung zur Kostenfalle für die Anlieger.
Anlieger werden zur Kasse gebeten
Während die Kosten für den Straßenbau und alle begleitenden Maßnahmen vom Landesbetrieb und damit vom Land Brandenburg übernommen werden, müssen sich ALLE Anlieger der Zauchwitzer Straße an den Kosten für den neuen Gehwegabschnitt beteiligen. Laut Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 127 ff. BauGB (hier als PDF) beträgt der Anteil der Gemeinde Michendorf am Bau des neuen Gehwegabschnittes exakt 10 Prozent. 90 Prozent, nach der aktuellen Planung ca. 166.000 EUR, müssen also die Anlieger stemmen. Der Anteil jedes einzelnen Eigentümers wird anhand der Grundstücksgröße berechnet. Theoretisch, praktisch wird noch ein Faktor multipliziert, wenn es sich um ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus handelt (Fläche * Faktor 1,3) oder wenn es sich um ein gewerblich genutztes Grundstück handelt (Fläche * Faktor 1,8). Bei einem Einzelhausgrundstück wird nur die Fläche herangezogen. Um es nicht zu kompliziert zu machen. Nach der aktuellen Berechnung der Gemeinde muss jeder Eigentümer mit einem Anteil von 2,44 EUR pro Quadratmeter Grundstücksfläche rechnen. Da an der Zauchwitzer Straße auch einige besonders große Grundstücke anliegen, wurden den Eigentümern in verschlossenen Umschlägen nun Eigenanteile zwischen 1.000 und 15.000 EUR genannt. Doch das ist noch nicht alles. Jeder Anlieger muss auch die Kosten für seine Grundstückszufahrt(en) übernehmen. Hier kommen noch einmal etwa 2.500 bis 5.000 EUR hinzu, je nach Größe und Anzahl der Zufahrten.
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