Artikel vom 22. Februar 2026: Anmerkung: Der nachfolgende Text ist unübersehbar sehr lang. Wenn Sie sich die Zeit nehmen und sowohl den Text als auch die Karten eingehender betrachten, werden Sie vielleicht verstehen, warum es notwendig war, dieses Thema sehr ausführlich zu besprechen. Es handelt sich um ein wichtiges Bauprojekt für Stücken, in das die betroffenen Anwohner und auch der Ortsbeirat vollkommen unzureichend eingebunden waren. Ich hoffe, ich habe es gut genug herausgearbeitet, auch wenn mir an der ein oder anderen Stelle möglicherweise Fachbegriffe und natürlich auch Fachkenntnis fehlen.
Am 12. Februar fand im Landhaus „Zu Stücken“ eine Anliegerversammlung für alle Grundstückseigentümer an der L73 Ortsdurchfahrt / Zauchwitzer Straße statt. In einer durch das Bauamt der Gemeinde Michendorf bestens vorbereiteten Veranstaltung wurden nicht nur die Pläne für die Ortsdurchfahrt vom zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen (LS) vorgestellt, noch viel wichtiger war den Zuhörern die Bekanntgabe der Zuzahlung für jeden einzelnen Anlieger. Dazu gleich mehr.
Zunächst ein grober Überblick über das Projekt. In Stücken sollen 600 Meter der L73-Ortsdurchfahrt ausgebaut werden. Laut LS ist dies der letzte Abschnitt der Landesstraße 73, der noch nicht erneuert wurde, demnach 600 Meter von knapp 60 Kilometern ihres Verlaufes von Michendorf über Luckenwalde bis Baruth/Mark. Neben der Fahrbahnerneuerung und der Anpassung der vorhandenen Gehwege an das neue Fahrbahnniveau soll der Abschnitt zwischen der Bushaltestelle und dem Ortsausgang Richtung Zauchwitz nun endlich einen Gehweg erhalten. Und genau dieser neue Gehwegabschnitt wird als sogenannte Ersterschließung zur Kostenfalle für die Anlieger.
Anlieger werden zur Kasse gebeten
Während die Kosten für den Straßenbau und alle begleitenden Maßnahmen vom Landesbetrieb und damit vom Land Brandenburg übernommen werden, müssen sich ALLE Anlieger der Zauchwitzer Straße an den Kosten für den neuen Gehwegabschnitt beteiligen. Laut Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 127 ff. BauGB (hier als PDF) beträgt der Anteil der Gemeinde Michendorf am Bau des neuen Gehwegabschnittes exakt 10 Prozent. 90 Prozent, nach der aktuellen Planung ca. 166.000 EUR, müssen also die Anlieger stemmen. Der Anteil jedes einzelnen Eigentümers wird anhand der Grundstücksgröße berechnet. Theoretisch, praktisch wird noch ein Faktor multipliziert, wenn es sich um ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus handelt (Fläche * Faktor 1,3) oder wenn es sich um ein gewerblich genutztes Grundstück handelt (Fläche * Faktor 1,8). Bei einem Einzelhausgrundstück wird nur die Fläche herangezogen. Um es nicht zu kompliziert zu machen. Nach der aktuellen Berechnung der Gemeinde muss jeder Eigentümer mit einem Anteil von 2,44 EUR pro Quadratmeter Grundstücksfläche rechnen. Da an der Zauchwitzer Straße auch einige besonders große Grundstücke anliegen, wurden den Eigentümern in verschlossenen Umschlägen nun Eigenanteile zwischen 1.000 und 15.000 EUR genannt. Doch das ist noch nicht alles. Jeder Anlieger muss auch die Kosten für seine Grundstückszufahrt(en) übernehmen. Hier kommen noch einmal etwa 2.500 bis 5.000 EUR hinzu, je nach Größe und Anzahl der Zufahrten.
Trotz der jetzt bekannt gemachten Summen, blieb es im Publikum verhältnismäßig ruhig. Herr Schlinger vom Landesbetrieb und Michendorfs Bauamtsleiter warben zwar für den Neubau des Gehweges und die „finanzielle Kröte, die nun [für jeden] zu schlucken sei“, allerdings können sich die Anlieger noch gegen den Gehweg entscheiden. Wie es schon in der Einladung zur Veranstaltung hieß: “Die Gemeindevertretung Michendorf hat beschlossen, dass Ersterschließungsmaßnahmen künftig nur noch dann durchgeführt werden, wenn eine Mehrheit der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger dem Vorhaben zustimmt. Maßnahmen dieser Art sollen ausdrücklich nicht gegen den Willen der Betroffenen umgesetzt werden.” Und so hatten die Grundstückseigentümer bis zum vergangenen Wochenende Zeit, ein Votum darüber abzugeben, ob sie den neuen Gehweg wollen und ob sie sich damit auch an den Kosten beteiligen. Sobald das Ergebnis bekannt ist, wird es auch hier bei Stücken bloggt veröffentlicht.

Hier sehen Sie einen Überblick über die im nachfolgenden verwendeten Planausschnitte. Den detaillierten Lageplan können Sie hier als hochaufgelöstes Bild herunterladen. Es empfiehlt sich die Ansicht an einem PC-Bildschirm.
Eine Planung ohne Bürgerbeteiligung
Sollten sich die Anlieger gegen den neuen Gehweg aussprechen, wird die Straße trotzdem gebaut. Zu Beginn der Anliegerversammlung präsentierte Herr Schlinger vom Landesbetrieb ausführlich die Planungen für den Straßenausbau. Die meisten der Anwesenden, mich eingeschlossen, hatten bis zu diesem Tag noch nie die Planungsunterlagen gesehen. Um die Auswirkungen der Planungen besser zu verstehen, haben sich in der vergangenen Woche einige Anlieger noch einmal zusammengesetzt und die Unterlagen genauer unter die Lupe genommen.
Wer plante das Projekt?
Zunächst vorweg: Die Gemeinde Michendorf ist, nach eigenen Aussagen (laut Einladung), nicht an der Planung beteiligt. Nun muss also jeder selbst bewerten, was es bedeutet, wenn sowohl die Gemeindeverwaltung als auch der Ortsbeirat Stücken in die Planung des Landesbetriebes bzgl. der Lage und Ausgestaltung der Bushaltestelle einbezogen waren, sowie bezüglich einer ursprünglich geplanten Einengung der Fahrbahn in Höhe der Brücke über den Mühlenfließ intervenierten. Egal, die Bushaltestelle verbleibt am aktuellen Platz und wird nur gering verändert. Die Engstelle wird es gar nicht geben. Auch der vollständige Wegfall der Haltestelle Stücken Süd war schon länger bekannt. Das sind jedoch die einzigen Punkte, die öffentlich diskutiert wurden und auf der Tagesordnung des Ortsbeirates im vergangenen Jahr standen. Es gab keine öffentliche Präsentation während der Planungsphase oder gar Bürgerbeteiligung und die Planungsunterlagen waren nicht öffentlich zugänglich. Was bei weiteren Vor-Ort-Terminen besprochen wurde, ist nicht bekannt. Die letzte Begehung der zukünftigen Baustelle fand zwei Tage vor der Anliegerversammlung statt. Diskussionen oder gar Änderungswünsche zur Planung waren laut teilnehmender Anlieger bei diesem Termin unerwünscht. Und das ist mehr als verwunderlich.
Fahrbahnverengung wird zum Verkehrsrisiko
Laut Aussagen von Herrn Schlinger vom LS wird beim Ausbau der Straße eine Fahrbahnbreite von sechs Metern angestrebt. Herr Schlinger erläuterte ausführlich anhand der Kurve am Ortsausgang Stücken Richtung Zauchwitz, dass hier der Kurvenradius und die Straßenbreite so angepasst werden, dass problemlos zwei LKW aneinander vorbeifahren können. Was hier noch als besonders wichtig hervorgehoben wurde, gilt in einem anderen Straßenabschnitt gar nicht mehr. Im Planausschnitt 1 ist die Ausgestaltung der neuen Landesstraße in Höhe der Grundstücke Zauchwitzer Straße 34 und 35 zu sehen. Mit dem neuen Gehweg auf der nordwestlichen Seite verschiebt sich die Fahrbahn nach Südosten und verengt sich in Höhe der vier Straßenbäume von 5,75 Meter auf 4,75 Meter. Definitionsgemäß können zwei Kraftfahrzeuge auf einer 4,75 Meter breiten Straße optimal aneinander vorbeifahren. Laut den Vorgaben der StVO benötigen zwei LKW (oder Busse oder Landmaschinen) jedoch mindestens eine Fahrbahnbreite von 5,90 Meter, um gefahrlos einander zu passieren. Auch ein LKW und ein Auto benötigen beim Passieren mindestens 5,00 Meter Fahrbahnbreite. Daher müssen größere Fahrzeuge aus Richtung Zauchwitz kommend in jedem Fall an der Engstelle anhalten und den Gegenverkehr besonders beachten.
Wenn das mal uneingeschränkt möglich wäre. Vier umfangstarke Straßenbäume behindern die Sicht in die dahinterliegende Kurve, die naturgemäß eingeschränkt einsehbar ist. Fährt ein LKW also in das Nadelöhr, riskiert er jedes Mal, dass er ein anderes Kfz an der Durchfahrt hindert. Vielleicht sieht er sich dann gezwungen, in das Bankett nahe den Bäumen auszuweichen oder gar rückwärtszufahren. Dass sich in diesem Nadelöhr auch noch die Ausfahrt der Bushaltestelle befindet und sich in den Morgen- und Nachmittagsstunden viele Schüler dort bewegen, ist noch gar nicht berücksichtigt. Die Planvorgabe mit Straßeneinengung ist umso verwunderlicher, da es sich nicht um eine beliebige Nebenstraße, sondern um eine Landesstraße handelt.
Man darf davon ausgehen, dass diese Problematik dem Landesbetrieb und dem beauftragten Planungsbüro bewusst ist. Und dennoch wird die offensichtlichste Lösung nicht angestrebt: Die Bäume müssen weg! Würden die vier vorhandenen Straßenbäume gefällt, gäbe es genug Platz, um die Straße mit mindestens sechs Meter Breite auch in diesem Bereich entlangzuführen. Fahrzeuge auf beiden Spuren würden sich nicht behindern. Herr Schlinger erwähnte kurz den ortsbildprägenden Charakter der Straßenbäume bzw. der Alleen, der das Fällen der Bäume verhindert. Leider gibt es klare Anzeichen dafür, dass der Landesbetrieb hier Konflikten aus dem Weg gehen will. Wenn man Bäume für den Straßenbau fällen will, muss man mindestens die Untere Naturschutzbehörde und möglicherweise die Kommune einbeziehen. Vielleicht macht man aber durch das Prozedere auch noch Umweltverbände und andere selbst ernannte Baumschützer auf die Bäume aufmerksam. Die scheuen keinen Aufwand, um auch noch das Bleiberecht für den letzten Straßenbaum einzuklagen. Dass hier eine Verkehrsbeeinträchtigung geschaffen wird, die für die kommenden 50 oder gar 100 Jahre bestehen bleiben wird, spielt offenbar keine Rolle. Hauptsache ist, die Bäume bleiben stehen, auch wenn ihre Lebenszeit absehbar ist.
Damit wir uns nicht falsch verstehen. Ausgleichsmaßnahmen für das Fällen von Bäumen sind unabdingbar und sollten auf jeden Fall auch in der betroffenen Gemeinde, besser in Stücken, ausgeführt werden. Wie wäre es mit vielen neuen Alleebäumen an der Betonstraße, die südlich des Ortes verläuft und für viele Stückener und Gäste eine gern genutzte Spaziermeile darstellt? Zur Vollständigkeit dieses Punktes sei noch erwähnt, dass laut Planungen auch vor der Hausnummer 44a eine nicht ganz so gravierende Engstelle geplant ist. Hier wechselt die Straßenbreite im Südwesten von 6,25 Meter auf 5,50 Meter und im Nordosten von 5,75 Meter auf 5,50 Meter. Auch hier bestimmen drei Bäume die Straßenbreite.
Ein Gehweg, der unnötig die Straßenseite wechselt
Kommen wir zum Gehweg. Prinzipiell bleibt der Gehweg auf der Südseite der Zauchwitzer Straße zwischen dem Kriegerdenkmal und der Hausnummer 34 erhalten. Der Gehweg auf der Nordseite wird hingegen entfernt, zumindest zwischen der „Rehraufe“, äh … der Rastbank am Parkplatz, und etwa zehn Meter hinter der Mühlenfließbrücke (siehe Planungskarte).
Der gänzlich neue Fußweg wird an der nordwestlichen Seite der Fahrbahn von der Bushaltestelle bis in Höhe der Zufahrt zum Haus Nr. 41 angelegt. Wie auf Planausschnitt 2 ersichtlich wechselt der Fußweg die Straßenseite und verläuft dort hinter den Bäumen bis in den Kreuzungsbereich Zauchwitzer Straße/Querstraße. Dort sollen die Fußgänger im Kurvenbereich erneut die Straßenseite wechseln, um dann auf einem weiteren neu geschaffenen Fußweg den Übergang zum bereits vorhandenen Rad- und Fußweg zu begehen.
Da stellen sich folgende Fragen: Warum wird der geplante südöstliche Gehweg nicht gleich bis zur Verkehrsinsel am Ortsausgang fortgeführt? Dort wäre ein sicherer Übergang für die Fußgänger bereits vorhanden. Warum muss der Fußweg überhaupt die Straßenseite wechseln? Herr Schlinger begründete es so, dass nun auch die Anwohner der Häuser 42 bis 43 in den Genuss eines Gehweges kommen. Hmm, dass Anwohner der Häuser 35 bis 40 keinen Gehweg vor der Tür haben, interessiert dabei nicht. Ein durchgehender nordwestlicher Fußweg hätte den Vorteil, dass man nur einmal die Querstraße an einer übersichtlichen Stelle überqueren muss.
Woran scheitert es? Sie werden es ahnen, an den Bäumen. Bei der südwestlichen Verlängerung stünden vier Bäume im Weg, bei der nordwestlichen Variante sechs Bäume, um sowohl einen Fußweg als auch eine ausreichend breite Fahrbahn zu realisieren. Bei der nordwestlichen Variante kommt hinzu, dass sich dort ein Graben befindet. Dieser extrem wenig Wasser führende Ablauf müsste verrohrt werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre dazu mindestens eine zusätzliche Genehmigung der unteren Wasserbehörde notwendig, Gutachten inklusive. Es ist machbar, aber man hat es gar nicht erst in Erwägung gezogen. Der Aufwand, und sicher auch die Kosten, sind dem Landesbetrieb schlicht zu hoch. Das ist nicht meine Interpretation, das hat Herr Schlinger recht offensiv verlautbart.
Bloß nicht zu teuer: Das Wasser wird in Drecklöchern gesammelt
Nicht unwichtig für den Straßenbau ist der Abfluss des Regenwassers von der Fahrbahn. Dafür sieht die Planung des Landesbetriebes die denkbar einfachste Möglichkeit vor. Man legt am Fahrbahnrand Versickerungsbecken an, die das Regenwasser aufnehmen sollen und langsam an den Boden abgeben. Bereits jetzt kann man solche Löcher am Parkplatz des Landschaftsfördervereins begutachten. Schwarze Tümpel, denen man mit der Nase lieber nicht zu nahekommt. Wie man der Planzeichnung entnehmen kann, wird ein solches Becken in der Größe von etwa 19 x 5 Metern direkt vor dem Kriegerdenkmal angelegt. Na, schönen Dank auch, ein Dreckloch vor das Denkmal. In Stücken kann man es ja machen.
Und weil die Anlieger der Häuser 34 bis 40 sich so schön an einem Gehweg finanziell beteiligen sollen, der noch nicht einmal an ihren Häusern vorbei verläuft, erhalten sie ebenfalls ein bis zwei Meter breite und teils 20 Meter lange Sickerbecken vor die Haustür. Stellplätze fallen weg, Besucherverkehr wird dann mindestens halb auf der Straße parken und den Durchgangsverkehr behindern.
Und dabei gäbe es eine Lösung, die vielerorts vollkommen normal ist: Wassereinläufe und Verrohrung. Ein Entwässerungsgraben ist mit dem Mühlenfließ bereits vorhanden. Eine Verrohrung kostet natürlich mehr Geld und natürlich sind auch Filteranlagen nicht kostenfrei. Denn Regenwasser von der Straße darf natürlich nicht einfach so in das Mühlenfließ eingeleitet werden. Konkret sollte das Fahrbahnwasser des nördlichen Abschnittes über Rohre zu einer Filteranlage an der Mühlenfließbrücke geleitet werden. Das Wasser vom westlichen Abschnitt könnte durch eine Rohrleitung unter dem Weg hinter der Hausnummer 37 ebenfalls zum Mühlenfließ und einer dortigen Filteranlage geleitet werden.
Und warum macht man das nicht? Die Kosten. Ganz offensichtlich ist der Landesstraßenabschnitt in Stücken ein gering priorisiertes Bauvorhaben. Hier wird gespart, wo es nur geht. Dafür gleich noch ein Beispiel. In Höhe der Hausnummer 44 ist ein deutlicher Wasserdurchlass unter der Straße im Plan zu erkennen. Diesen hat man untersucht und festgestellt, dass der noch etwa 10 bis 20 Jahre durchhält. Heißt für das Budget: Man macht jetzt eine Grundsanierung der Straße und schachtet sicher 50 bis 60 Zentimeter auf der gesamten Straßenlänge aus, aber das bald fällige Abflussrohr bleibt drin. Ist das eine gute Idee?
Da auch gern damit argumentiert wird, dass das Regenwasser über das Mühlenfließ in den Königsgraben, von dort aus in die Nuthe und noch weiter aus der Region abgeführt wird. Ganz sicher nicht. Ein effektives Staumanagement sorgt für ein Halten des Wassers in der Umgebung. Sehr zum Wohle der Äcker und Wiesen und natürlich auch des Grundwasserspiegels.
365 Tage für 600 Meter Straße
Und zum Schluss gibt es dann noch die Hiobsbotschaft für ALLE Stückener obendrauf. Die Bauzeit für dieses 600 Meter lange Megaprojekt wird derzeit mit einem Jahr kalkuliert. Mutmaßlich wird es mehrere Bauabschnitte geben, jedoch immer mit Vollsperrung. Die offizielle Umleitung wird über die B2 geführt. Inoffiziell werden Stückener und Auskenner die schmale Betonstraße nutzen. Das wird ein Spaß.
Zusammenfassung
Die Stückener haben lange auf die Sanierung der Ortsdurchfahrt gewartet. Jetzt macht sich Ernüchterung breit. Die Anlieger müssen sich mit teils hohen Summen an der Realisierung eines Fußweges beteiligen und erhalten zum Dank eine Straße, die offensichtlich mit möglichst geringem Aufwand geplant wurde und so wenig wie nur irgend möglich kosten soll. Einer Bürgerbeteiligung und der Einbeziehung zusätzlicher Behörden ging man lieber gleich aus dem Weg, Konflikten wegen der Fällung von Bäumen ebenso. Und so geht es bei der Überschrift dieses Beitrags nicht nur um den Preis, sprich, das Geld, das die Anlieger dazugeben müssen, sondern auch um die Frage: Sollte eine Straße gebaut werden, über die man sich die kommenden Jahrzehnte ärgern wird? Mit einer gefährlichen Engstelle im Kurvenbereich, mit Fußwegen, die unnötig die Straßenseite wechseln, und mit einem Entwässerungskonzept auf der Basis von dauerhaften Drecklöchern.
Schreiben Sie in die Kommentare, was Sie von dieser Planung halten. Aber bitte bleiben Sie sachlich und verzichten Sie auf Beleidigungen.
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6 Kommentare
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Ich habe den Eindruck, dass hier noch viele Punkte ungeklärt sind und in diesem Jahr wohl kaum mit einem Baubeginn zu rechnen ist.
Zudem sind die Einfahrten in den Zeichnungen aus meiner Sicht nicht korrekt eingetragen, und die Anwohner wurden offenbar nicht dazu befragt, wie und wo ihre tatsächlichen Zufahrten verlaufen beziehungsweise gewünscht sind. Das sorgt verständlicherweise für Unsicherheit und Unzufriedenheit.
Auf Rückfragen erfolgten die Antworten des zuständigen Herrn von der LS leider nur sehr sporadisch, und die geäußerten Bedenken der Anwohner wurden dabei nicht wirklich aufgegriffen. Der Eindruck entstand, dass die Haltung eher dahingehend war, dass die Planung so hingenommen werden soll, unabhängig von den konkreten Gegebenheiten vor Ort.
Besonders unbefriedigend war für mich die Antwort auf meine Frage, wie während der Bauzeit mit meinem Verkaufsstübchen und den damit verbundenen Umsatzeinbußen umgegangen werden soll. Der Hinweis, dass die Straße für Anlieger frei bleibe und Kunden ja anfahren könnten, greift in meinem Fall zu kurz, da mein Geschäft maßgeblich vom Tourismus und vom Durchgangsverkehr lebt. Auf diesen Hinweis erhielt ich leider keine weiterführende oder lösungsorientierte Rückmeldung.
Ich wünsche mir daher eine ernsthafte Berücksichtigung der Anliegen der Anwohner sowie eine transparentere Kommunikation, die die tatsächlichen Auswirkungen der Baumaßnahme realistisch einbezieht.
Auch wenn ich inzwischen nicht mehr dort wohne, erscheint mir der Bau einer neuen Straße mit Gehweg nicht zwingend notwendig. Die finanzielle Belastung mit solchen hohen Summen den Anwohnern aufzuerlegen, halte ich für fragwürdig.
Nicht jede bauliche Maßnahme bedeutet automatisch eine Verbesserung für die Betroffenen. Viele Menschen kommen gut mit der bestehenden Situation zurecht. Wenn es sich eher um eine Verschönerungsmaßnahme handelt oder auch nicht, sollte die Finanzierung ausschließlich auf die jenigen verteilt werden die es auch wirklich wollen – und nicht ausschließlich auf den Schultern der direkten Anwohner lasten.
Zahlst für irgendeine Kacke das irgendwelche Menschen auf deine Kosten durchfahren können, wozu zahlt man Steuern.
Seit Jahren wird in Stücken auf die Erneuerung der Ortsdurchfahrt gewartet. Die Querung der Straße ist herausfordernd, gerade für Kinder die zum Schulbus gehen. Alle Versuche eine Lösung mit dem LS zu finden scheiterten vor einigen Jahren. Wenn die Ortsdurchfahrt kommt, so wurde damals argumentiert, wird das alles berücksichtigt und die Anwohner in die Planungen mit eingebunden. Außer den damaligen Ankündigungen ist scheinbar nicht mehr viel geblieben…
2026.02.23 zur Zauchwitzer Straße
Zuvor möchte ich klarstellen, dass ich keine Kenntnis zu Vorabsprachen/Zustimmungen mit dem LS, der Gemeinde und dem Ortsvorstand Stücken habe. Ich gehe aber bei der Wichtigkeit des Vorhabens davon aus. Ohne Wind bewegt sich kein Blatt. Ich gebe hier nur meine Einstellung im Interesse unseres Ortes kund.
Wir sind ja nicht direkt von dieser Baumaßnahme Zauchwitzer Straße betroffen, außer vielleicht einer zukünftigen, schlaglochfreien Fahrbahnoberfläche. Der derzeitige Zustand stellt ja schon länger übermäßige schadensgefährliche Beanspruchungen an jedes Fahrzeug dar.
Erstens komme ich mal zur Fahrbahnbreite. Bei diesem Vorhaben handelt es sich ja wohl um einen grundhaften Ausbau dieses Straßenabschnittes. Meines Wissens sind beim grundhaften Ausbau von Straßen und gerade bei Landesstraßen diese hier beschriebenen Vorgaben zu Anforderungen eben einer solchen Straße (vielleicht sogar rechtlich?). Ich weiß es nicht. Nur so viel dazu zu den erforderlichen Fahrbahnbreiten. In Verantwortung des LS bei der derzeitigen Planungsgestaltung Unfallrisiken aller Art und vor allem von Kindern in Kauf zu nehmen, ist schon fraglich. Vollumfängliche verkehrstechnische Planung sieht für mich anders aus. Aber das zieht sich hier durch ALLE angeführten Bereiche. Ich verfolge viele kritische Straßenbaumaßnahmen aus der Vergangenheit. Wenn mich mein Gedächtnis im „Alter“ nicht im Stich lässt und ich hoffentlich nur diesbezüglich keine – trous de mémoire – (ich hoffe, es ist kein Déjà-vu) habe, sind aus verkehrsrechtlich notwendigen Baumfällungen immer bei antragsgerechtfertigten Genehmigungen durchgegangen. Es muss eben bei den erforderlichen Gremien verkehrsrechtlich erforderlich und entsprechend begründet beantragt werden. Der Vorschlag zur Ersatzpflanzung am z. B. Betonweg ist richtig super und auch noch wie vom Umweltamt gewünscht im Gemeindegiet. Also wäre eine Sicht auf möglichst Vermeidung von Gefahren aus dem Verkehr bei der Planung vonnöten gewesen. Das ist wohl auch ein Zeichen der verkehrstechnischen Planung in Bezug auf Qualität oder Quantität.
Weiter zum Gehweg. Den Wechsel der geplanten Gehwegsführung entlang der Straße (ohnehin auf so kurzer Strecke?) sehe ich genauso kritisch. Siehe hierzu meine vorherige Ausführung zur qualitativen Verkehrsplanung. Eine gesicherte Ausführung des Gehweges für unsere Kinder aus diesem Gebiet ist schon sinnvoll.
Jedoch liegt hierbei richtig die Entscheidung der Anlieger wegen der zu erwartenden Kostenverurteilung. Ich möchte hier auch keine Wertung abgeben.
Die kommunale Verkehrsinfrastruktur in Brandenburg umfasst den Ausbau und den Erhalt von Gemeindestraßen, Brücken, Radwegen sowie den ÖPNV (Busse/Straßenbahnen). Das Land Brandenburg fördert diese Projekte durch das MIL (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung) zur Verbesserung der Mobilität, Anbindung und Verkehrssicherheit, wobei der Fokus auf nachhaltiger Infrastruktur und dem ÖPNV-Ausbau liegt.
Fokus bedeutet ja nicht den Ausschluss der anderen angegebenen wichtigen Maßnahmen.
Wichtige Aspekte der kommunalen Verkehrsinfrastruktur: Maßnahmen wie Schul- und Spielwegsicherungen sind in die Förderrichtlinien integriert.
Die Infrastrukturplanung berücksichtigt den demografischen Wandel und das Ziel, die Mobilität im ländlichen Raum sowie in den Städten zukunftsfähig zu gestalten.
Zitat:
Zur Unterstützung der kommunalen Straßenbaulastträger, die zum Erreichen der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg beitragen, werden Zuwendungen auf Grundlage der „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021)“ gewährt. Um die Mobilität im Land im Kontext mit anderen Förderangeboten zukunftssicher zu gestalten, sollen verkehrswichtige Verbindungen inner- und außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe angepasst werden. Neben Straßen und Brücken ist die kommunale Radweginfrastruktur ein Förderschwerpunkt. Die bisher gesondert geregelte Förderung der Schul- und Spielwegsicherung wurde in die Richtlinie integriert.
Ziel des Förderprogramms
• Anpassung der bestehenden besonders verkehrswichtigen Verbindungen sowohl innerorts als auch außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe
Wer wird gefördert?
• Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise
Was wird gefördert? (Auszug)
• Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast
• innerörtliche Straßen und Brücken mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen
• Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz
• Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen
• Knotenpunkte, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien
Was wird nicht gefördert?
• Maßnahmen des ruhenden Verkehrs, Erschließungsstraßen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Geltungsdauer
• Bis zum 31. Dezember 2030
Antragsverfahren
• Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen (LS) einzureichen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde.
• Anfragen zur Rili KStB Bbg sind an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: LS-Foerderung@ls.brandenburg.de
Zitat Ende
Hä, solche Anträge sind beim LS zu führen? Ist der Bock hier der Gärtner? Ich weiß es nicht.
Hier ist m. E. Nachholbedarf erforderlich.
Schlussendlich zur Straßenentwässerung
Ich gehe mal davon aus, dass Untersuchungen zur derzeitigen Entwässerung der Straße durchgeführt wurden.
Natürlich läuft das Wasser nach dem grundhaften Ausbau der Straße anders ab, gerade wenn Gehweg und Borde ins Spiel kommen. Auch wenn es sich hier die außergewöhnliche Menge einer 600 m langen Straße handelt. Die Anmerkung des Beitrages ist hier aus meiner Sicht vollumfänglich richtig. Wir haben ein Mühlenfließ (fast gegenüber der geplanten Fläche zum Sickerbecken am Kriegerdenkmal).
Gibt es nicht auch eine Verbindung zum versandeten Elbpuhl/Igelpfuhl hinter der Querstraße?
Ja, es müssten Öffnungen wiederhergestellt werden. Das kostet natürlich Geld (siehe zuvor). Ich kann mich aber auch an meine berufliche Zeit bei der Umsetzung von Verkehrsprojekten erinnern. Dabei waren umsetzbare Probleme sehr gewissenhaft verfolgt und entsprechend umgesetzt worden, auch wenn es manchen wehgetan hat. Dabei habe ich erfahren, dass Probleme, die Geld kosten, eben keine Probleme sind. Sie müssen eben „nur“ kalkuliert werden.
Im zugrunde liegenden Beitrag wurde die mögliche Wasserführung auch folgerichtig angesprochen.
Wie anfangs erwähnt, möchte ich hier niemanden übervorteilen. Auch liegt es mir fern, Beteiligte zu diskriminieren oder zu verurteilen. Jedoch sollte JEDER Beteiligte ernsthaft über eine sinnvolle, nachhaltige Umsetzung der Maßnahme zum Wohle aller Bürger von Stücken nachdenken.
Über eine neue, schlaglochfreie Zauchwitzer Straße freuen wir uns alle. Schließlich wird wie beschrieben eine letzte Lücke der auszubauenden Landesstraße geschlossen.
Autor
Hallo Michael, danke für Dein besonders ausführliches Statement. VG Tino
Ergänzend:
Ich bin der Meinung, dass nicht alle organisierend notwendige Möglichkeiten für eine sinnvolle verkehrssichernde und auch wasserrechtlichen Planung vollumfänglich umgesetzt wurden.